Luftraumstruktur
Luftraumstruktur in Deutschland

Luftraum in Deutschland
- A (Alpha)
- Kontrollierter Luftraum. Nur Instrumentenflug-Verkehr (IFR) erlaubt. Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich. Flugverkehr wird gestaffelt.
- In Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Zeit nicht vorhanden.
- B (Bravo)
- Kontrollierter Luftraum. IFR- und Sichtflug-Verkehr (VFR) erlaubt. Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich. VFR- und IFR-Flüge werden untereinander und gegeneinander gestaffelt.
- In Deutschland, Österreich und der Schweiz zur Zeit nicht vorhanden.
- C (Charlie)
- Kontrollierter Luftraum. IFR- und VFR-Verkehr erlaubt. Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich. IFR-Verkehr wird zu anderem IFR-Verkehr und zu VFR-Verkehr gestaffelt. VFR-Verkehr erhält Verkehrsinformationen über anderen VFR-Verkehr.
- In Deutschland in der Regel der komplette Luftraum ab FL 100 (in Alpennähe ab FL 130) bis FL 660. In der Nähe von Verkehrsflughäfen auch unterhalb von FL 100, jedoch oberhalb der jeweiligen Flugplatzkontrollzone. Für VFR-Flüge gilt CVFR-Pflicht. Minima für VFR-Flüge: Abstand von Wolken vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km, Flugsicht 5 km (über FL100 8 km).
- D (Delta)
- Kontrollierter Luftraum. IFR- und VFR-Verkehr erlaubt. Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich. IFR-Verkehr wird zu anderem IFR-Verkehr gestaffelt und erhält Verkehrsinformationen über VFR-Verkehr. VFR-Verkehr erhält Verkehrsinformationen über anderen Flugverkehr.
- In Deutschland als Kontrollzone (D-CTR) selber oder über den Kontrollzonen von Verkehrsflugplätzen als Ersatz für C ohne CVFR-Pflicht im Sichtflug. Minima für VFR-Flüge: Abstand von Wolken (außer CTR) vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km, Flugsicht 5 km. In Kontrollzonen (D-CTR) ist in Deutschland kein Wolkenmindestabstand gefordert, Wolken dürfen lediglich nicht berührt werden.
- E (Echo)
- Kontrollierter Luftraum. IFR- und VFR-Verkehr erlaubt. Flugverkehrskontrollfreigabe nur für IFR erforderlich. IFR-Verkehr wird zu anderem IFR-Verkehr gestaffelt. Verkehrsinformationen über VFR-Verkehr werden jeglichem Flugverkehr soweit möglich erteilt.
- In Deutschland grundlegend ab 2500 ft über Grund, um Kontrollzonen abgesenkt auf 1700 ft und/oder 1000 ft über Grund, Höchstgeschwindigkeit 250 kt unter FL 100. Minima für VFR-Flüge: Abstand von Wolken vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km, Flugsicht 8 km.
- F (Foxtrot)
- Unkontrollierter Luftraum. IFR- und VFR-Verkehr erlaubt. IFR-Verkehr braucht nicht gestaffelt werden, da sich maximal ein IFR-Flieger in dem Luftraum F aufhalten darf („one at time“ oder auch „single approach“). Verkehrsinformationen über anderen Flugverkehr werden soweit möglich erteilt.
- Wird in Deutschland nur bei Nutzung durch IFR-Betrieb kurzzeitig aktiviert. Abstand von Wolken vertikal 1000 ft, horizontal 1,5 km, Flugsicht 5 km.
- G (Golf)
- Unkontrollierter Luftraum. IFR- und VFR-Verkehr erlaubt. Staffelung erfolgt nicht. Verkehrsinformationen über anderen Flugverkehr werden soweit möglich erteilt.
- In Deutschland nur für VFR-Flieger, kein IFR möglich. Die Höhe wird stets über Grund definiert und zwar gestaffelt von 1000 ft über 1700 ft und 2500 ft über Grund in zunehmender Entfernung zu einer Kontrollzone. Minima für VFR-Flüge: Wolken nicht berühren (kein Mindestabstand erforderlich), Erdsicht erforderlich, Flugsicht 1,5 km, für Drehflügler. Luftschiffe und Balone 800m.
(Alle Angaben ohne Gewähr)






